Im zweiten Abschnitt des zweiten Teils der Insolvenzordnung ( 38 ff. InsO) sieht das Gesetz eine Einteilung der Glaubiger in funf Gruppen vor. Es wird unterschieden zwischen Insolvenzglaubigern, nachrangigen Insolvenzglaubigern, Aussonderungsberechtigten, Absonderungsberechtigten sowie Masseglaubigern. Jeder Glaubigergruppe werden unterschiedliche Rechte zugewiesen und teilweise erhebliche Beschrankungen auferlegt. Angesichts der unterschiedlich ausgepragten Rechtspositionen ist es fur einen Glaubiger von entscheidender Bedeutung, welcher Kategorie er zugeordnet wird. Nicht selten ist diese Fragestellung daher Gegenstand entsprechender Auseinandersetzungen. Der Autor liefert eine systematische Untersuchung der in den 38 ff. InsO vorgesehenen Glaubigerkategorien und legt die dogmatischen Grundlagen der insolvenzrechtlichen Glaubigereinteilung offen. Aufbauend auf den zur Funktion der insolvenzrechtlichen Glaubigereinteilung gewonnenen Erkenntnissen wird die Umsetzung der Glaubigereinteilung in den einzelnen Normen der Insolvenzordnung umfassend analysiert.