Mit dem Nationalen Ethikrat hat die Bundesregierung erstmalig in der Geschichte Deutschlands eine Bioethikkommission eingerichtet, die neben Regierung und Parlament auch die allgemeine OEffentlichkeit informieren und beraten sollte, um auf diese Weise zur Erarbeitung staats- und gesellschaftsubergreifender Konzepte hinsichtlich der Eroerterung und Klarung aktueller biopolitischer Fragen beizutragen. Dementsprechend gross war das Unbehagen daruber, dass die Regierung den Rat quasi im "Alleingang" einberufen hatte, ohne den Bundestag in irgendeiner Form daran zu beteiligen. Dies gab Anlass zur Klarung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Institutionalisierung eines zentralen politischen Beratungsgremiums. Untersucht wurde aber auch, ob und inwieweit sich diese Form unabhangiger Politikberatung uberhaupt mit dem Grundgesetz insbesondere mit dem Demokratieprinzip und dem Grundsatz der Gewaltenteilung, vereinbaren lasst; eine Frage, die auch nach der zwischenzeitlichen Abloesung des Nationalen Ethikrates durch den Deutschen Ethikrat nichts an Aktualitat eingebusst hat.