Vom Akzessorischen Diskriminierungsverbot Zum Allgemeinen Gleichheitsgebot - Eine Untersuchung Ueber Die Moeglichen Rechtswirkun
Mit dem 12. Zusatzprotokoll wurde der allgemeine Gleichheitssatz in der Europaischen Menschenrechtskonvention verankert. Das Protokoll stellt eine wichtige, aber auch bedenkliche Erganzung dar, weil seine offen formulierten Bestimmungen kontroverse Fragen aufwerfen: Welchen Spielraum lasst das Protokoll den Mitgliedstaaten bei der Abgrenzung zulassiger Unterscheidungen von unzulassiger Diskriminierung? In welchem Umfang wirkt es sich auf die stark national gepragten Gebiete des Steuerrechts, des Asylrechts und der sozialen Sicherheit aus? Inwieweit betrifft es das Verhaltnis zwischen Burgern? Fallt das Problem der Inlanderdiskriminierung unter seinen Schutz? Durch kreative und bodenstandige Antworten auf solche Fragen setzt sich die Autorin mit moeglichen Rechtswirkungen des Protokolls auseinander.