Thomas Ackermann zeigt ein grundlegendes Problem der aktuellen AGB-Rechtsprechung auf: Der Gesetzgeber selbst ist in die vielzitierte "AGB-Falle" der BGH-Rechtsprechung getappt. Bei der Verabschiedung der verschuldensunabhängigen Bestandshaftung für Forderungen und der Einführung des Verschuldensprinzips verwies er die Parteien zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen auf Garantievereinbarungen. Diese sind jedoch im Regelfall nicht nur nicht kontrollfrei, sondern widersprechen nunmehr auch dem Verschuldensprinzip als wesentlichem Grundgedanken der Regelung. Dies zeigt ein Kaleidoskop an rechtlichen, (verhaltens-)ökonomischen und rechtsphilosophischen Überlegungen zur Legitimation der Inhaltskontrolle und des Verschuldensprinzips. Das augenscheinliche Fehlverständnis des Gesetzgebers über die gerichtliche Kontrollschärfe verdeutlicht, dass die aktuelle Gesetzeslage und ihre Interpretation durch die Rechtsprechung der Vertragspraxis nicht gerecht werden können.