Literatur hat nicht selten Recht als ihren Gegenstand, und Recht regelt Literatur auf vielfältige Weise. Diese gegenseitige Vergegenständlichung, zusammengefasst unter dem Begriff der „Materialität“, geschieht in verschiedenen Formen und erfüllt unterschiedliche Funktionen. Daraus ergibt sich eine Fülle von Fragen zur normativen Qualität des Rechts und zu den kulturellen Reflexionsleistungen der Literatur. Der Band fragt daneben auch konkreter nach der Rechtsförmigkeit des Fiktiven, der narrativen Ordnung von Rechtstexten, der historischen Wandelbarkeit des Verhältnisses von Recht und Literatur oder den rechtlichen Bedingungen des Buchmarktes.
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