Die Vom Annehmenden Verschuldete Aufhebung Einer Adoption (§ 1763 Bgb) ALS Vermoegensrechtliches Problem - Untersuchungen Zu Ans
Die Aufhebung einer Adoption zieht neben den familienrechtlichen auch erhebliche vermoegensrechtliche Folgen fur den Angenommenen nach sich, verliert er doch Unterhaltsanspruche und gesetzliches Erbrecht. Ebenso werden die leiblichen Eltern wiederum mit Unterhaltsanspruchen ihres Kindes belastet, da die alte Verwandtschaft durch die Aufhebung der Adoption wiederhergestellt wird. Ob und in welchem Umfang Angenommener und Dritte hierfur einen Ausgleich verlangen koennen, wurde bislang kaum untersucht. Diese Lucke versucht die vorliegende Arbeit zu schliessen, indem alle in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen des ehemaligen Adoptivkindes und weiterer Drittgeschadigter gegen den Annehmenden und moegliche Drittstoerer untersucht werden.