Die Freiheitsgrundrechte des Grundgesetzes verburgen nicht die grenzenlose Freiheit, sich rucksichtslos uber das Allgemeinwohl oder Rechte anderer hinwegzusetzen. Auch die dem Wortlaut nach vorbehaltlos gewahrleisteten Grundrechte koennen unstreitig ungeschriebenen Begrenzungen, den so genannten verfassungsimmanenten Schranken, unterworfen sein. Methodisch fuhrt das zu einer Abwagung der widerstreitenden Rechte und Belange auf der Eingriffs-Schranken-Ebene und spiegelt damit dogmatisch die weite Tatbestandstheorie wider, der nach die gegen den Grundrechtsschutz sprechenden Grunde stets das Ergebnis einer Abwagung sein mussen. An dem uralten Gebot des "neminem laede!" anknupfend, untersucht die Arbeit, ob es zu diesem Ansatz grundlegende oder zumindest partielle Alternativen gibt, die bereits die Schutzbereiche der Freiheitsrechte enger fassen, um die ublich gewordene Abwagung bei der Loesung von Grundrechtsfallen ein Stuck weit zuruckzudrangen.