Der Autor untersucht analytisches Potential und normative Konsequenzen der völkerrechtlichen Konstitutionalisierungslehre. Anhand der Begriffsgeschichte zeigt er zunächst auf, wie sich der Verfassungsbegriff aussagekräftig auf das Völkerrecht übertragen lässt. Sodann spürt er Vorläufern und philosophischen Wurzeln nach und sucht nach neuen Anknüpfungspunkten für die Konstitutionalisierungsthese. Vor diesem Hintergrund unterzieht er die Hierarchisierung und Objektivierung des Völkerrechts sowie die Bindung von internationalen Organisationen an Menschenrechte als mögliche Verfassungsmerkmale einer kritischen Auseinandersetzung. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass Konstitutionalisierung vor allem ein Prozess des Identitätswandels und der Selbstverstrickung ist, der Begründungslasten für die juristische Argumentation schafft. Methodisch wird die Genese konstitutioneller Normen als Bildung allgemeiner Rechtsgrundsätze in Auseinandersetzung mit konstruktivistischen Ansätzen in den Internationalen Beziehungen erklärt.