Mit der Abiturprüfung zum Abschluss der gymnasialen Oberstufe erwerben Schülerinnen und Schüler die allgemeine Hochschulreife, die ihnen als höchster erreichbarer Schul- schluss des allgemein bildenden Schulwesens in der Bundesrepublik Deutschland (formal) den Zutritt zu allen Studienfächern an deutschen Hochschulen – aber auch den Weg in eine 1 vergleichbare berufliche Ausbildung – ermöglicht. Sie blickt auf eine mehr als 200-jährige Geschichte zurück, wobei seit deren Implementierung immer wieder intensive Diskurse über Verfahren, Inhalte und letztlich auch den Wert dieser Abschlussprüfung geführt wurden und werden. So steht die Abiturprüfung am Ende der allgemein bildenden Sek- darstufe II auch gegenwärtig in der Diskussion um die Qualität schulischer Bildung und Maßnahmen zu ihrer Verbesserung immer wieder im Fokus des Interesses. Die Abiturprüfung zwischen Einheit und Vielfalt Historisch betrachtet liegen die Ursprünge der Abiturprüfung und der ihr vorgelagerten gymnasialen Oberstufe im späten 18. bzw. frühen 19. Jahrhundert; zu diesem Zeitpunkt ersetzte Preußen als erster deutscher Staat über die drei Abiturregelements von 1788, 1812 und 1834 schrittweise die bis dahin praktizierte akademische Aufnahmeprüfung der Uni- 2 versitäten durch eine schulische Abschlussprüfung an Gymnasien. So entwickelte sich das bis heute bestehende staatliche Berechtigungswesen: Schulen bescheinigen ihren Absolv- tinnen und Absolventen eine unter staatlicher Kontrolle erbrachte Leistung und die jeweils abnehmenden Systeme (Universitäten, Ausbildungsbetriebe etc.) verlassen sich auf diese Zertifikate. Damit ist die Berechtigung zu einem Hochschulstudium funktional an das Abitur als Schulabschluss gekoppelt.