Kreditsicherheiten an beweglichen Sachen und Forderungen sind von wesentlicher Bedeutung fur die Versorgung eines Unternehmens mit Fremdkapital. Ihr Wert zeigt sich insbesondere in der Insolvenz des Sicherungsgebers. Moritz Brinkmann analysiert die materiell- und haftungsrechtlichen Voraussetzungen der insolvenzrechtlichen Anerkennung von Mobiliarsicherheiten. Er weist nach, dass insbesondere fur revolvierende Globalsicherheiten ein haftungsrechtliches Legitimationsdefizit besteht, das von der Rechtsprechung durch die Anwendung von 138 Abs. 1 BGB und des Insolvenzanfechtungsrechts korrigiert wird. Der Autor arbeitet die sich hieraus ergebenden materiell-, insolvenz- und kollisionsrechtlichen Unsicherheiten fur die Parteien eines Sicherungsgeschafts heraus und stellt dem deutschen Recht andere Regelungsmodelle - u.a. Article 9 UCC und Book IX des DCFR - fur ein kunftiges Mobiliarsicherungsrecht gegenuber.
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