Verletzungen der Ehre und anderer Persönlichkeitsgüter gelten als typische Delikte im Internet. In einem besonders sensiblen Spannungsfeld grundrechtlich geschützter Interessen verläuft die sachrechtliche Grenze zwischen erlaubtem und haftungsrechtlich sanktioniertem Handeln in den einzelnen Rechtsordnungen allerdings sehr uneinheitlich. Im Konfliktfall erlangt daher die kollisionsrechtliche Frage nach dem anwendbaren Recht besondere Bedeutung, die sich bei einer Verbreitung von Informationen im globalen 'Netz der Netze' regelmäßig stellt.Die Anknüpfungsmomente des Internationalen Privatrechts tun sich freilich schwer in einem technischen Umfeld, dessen Zweck gerade in der Überwindung territorialer Maßstäbe besteht. Wo liegt der Tatort des Delikts, wenn die eingespeisten Äußerungen global zugänglich sind? Führt die technische Omnipräsenz zur Anwendbarkeit sämtlicher nationaler Rechtsordnungen? Oder ist die verweisungsrechtliche Methode zur Lösung derartiger Rechtskollisionen schlicht ungeeignet?Michael von Hinden untersucht die kollisionsrechtliche Fragestellung auf der Grundlage des kürzlich neu geregelten deutschen Internationalen Deliktsrechts. Er zeigt, daß es auch im Internet gelingen kann, kollisionsrechtlich relevante Verbindungen von einer nur scheinbaren, eher technischen Internationalität zu trennen. Er verdeutlicht aber auch die Grenzen nationaler Regelungen und plädiert für eine zumindest regionale Vereinheitlichung des Internationalen Deliktsrechts. Rechtsvergleichende Bezüge sowie eine Analyse alternativer Lösungsansätze runden seine Untersuchung ab.
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