Claudia Johanna Bauer; Dagmar Kahr; Ramona Karthe; Claudia Lohse; Frank Hegemann; Helmut Paske; Martin Rammensee Pieritz, Karim Verlag (2019) Pehmeäkantinen kirja
160 AO ist durch eine ausufernde Praxis der Finanzbehoerden zu einer scharfen Waffe vor allem bei grenzuberschreitenden Steuerbeziehungen geworden. Wegen vieler Unscharfen des Tatbestandes ist die Auslegung der Vorschrift umstritten. Hinsichtlich des Zwecks der Norm stehen sich mehrere Auffassungen gegenuber, die zu unterschiedlichen Ergebnissen fuhren. 160 AO ist in zweifacher Hinsicht als Ermessensvorschrift ausgestaltet. Auf welcher Grundlage soll die Finanzbehoerde ihr Ermessen sachgerecht ausuben, wenn sie die ratio legis des 160 AO nicht kennt? Besonders bei belastenden Vorschriften verlangt das Rechtsstaatsprinzip Bestimmtheit, um staatliche Willkur zu verhindern. Genugt 160 AO diesen Anforderungen? 160 AO soll nach herrschender Ansicht eine "Art Gefahrdungshaftung" fur einen beim Geschaftspartner vermuteten Steuerausfall begrunden. Voraussetzung fur die Anwendung des 160 AO ist, dass die Finanzbehoerde den Glaubiger oder Empfanger nicht kennt. Woher will sie dann wissen, ob der Glaubiger oder Empfanger im Inland uberhaupt steuerpflichtig ist oder Steuern nicht gezahlt hat? Die derzeitige Praxis der Finanzbehoerden fuhrt dazu, dass der Steuerpflichtige gewissermassen als "Steuerinspektor in fremder Sache" eingesetzt wird. Im Gegensatz zum Finanzbeamten haftet er jedoch verschuldensunabhangig. Lasst sich diese Ungleichbehandlung rechtfertigen? Die Arbeit gibt auf diese und weitere Fragen Antworten. Sie befasst sich ferner mit der Anwendung des 160 AO auf Tafelgeschafte und neue Formen der Unternehmensfinanzierung, insbesondere in Form der commercial papers.
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