Seit der Finanzkrise stehen die rechtlichen Anforderungen an das konzernweite Compliance- und Risikomanagement mehr denn je im Blickpunkt der wissenschaftlichen Diskussion. Malte Wundenberg analysiert die gesellschafts- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Compliance- und Risikomanagement, die von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten sowie Institutsgruppen zu beachten sind. Ziel der Arbeit ist es, das Regelungsmodell der qualitativen, auf Prinzipien beruhenden Bankenaufsicht rechtstheoretisch und rechtsdogmatisch zu erfassen und dessen Funktionsfähigkeit - insbesondere in Gruppenkonstellationen - zu überprüfen. Zu diesem Zweck arbeitet der Autor im ersten Teil der Untersuchung die Eigenschaften und Strukturmerkmale von prinzipiengeleiteten Regelungsstrategien heraus und ordnet die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Compliance- und Risikomanagement gemäß § 25a KWG in diesen Rahmen ein. Hierauf aufbauend werden im zweiten Teil die Anforderungen der qualitativen Bankenaufsicht auf Gruppenebene analysiert und Regelungskonflikte zwischen dem Gesellschaftsrecht und dem Aufsichtsrecht offengelegt. Hierbei wird deutlich, dass sich ein "Sonderkonzernrecht für Institutsgruppen" herausgebildet hat, das die allgemeinen Grundsätze des Gesellschaftskonzernrechts modifiziert.Malte Wundenberg wurde für Compliance und die prinzipiengeleitete Aufsicht über Bankengruppen mit dem Ersten CMS Hasche Sigle Preis 2011 für herausragende Dissertationen aus dem Gebiet des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts, dem von der Berenberg Bank gestifteten Christian-Wilde Preis 2011 sowie dem Förderpreis der Esche Schümann Commichau Stiftung ausgezeichnet. Er wurde ferner mit dem Hochschulpreis des Deutschen Aktieninstituts 2011 (zweiter Preis) bedacht.
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