Das Schrifttum zu Siedlungsabfällen, über ihre Entsorgung und für Verfahren zu ihrer Behandlung und Aufbereitung ist in den letzten Jahrzehnten fast ebenso an gewachsen, wie die Abfallmengen selbst. Ähnliches gilt für die Gesetzgebung, die besonders in der Bundesrepublik Deutschland zur Thematik "Abfälle" seit Mitte des Jahrhunderts immer stärkeren Umfang angenommen hat. Mit der Erkenntnis, daß die bisherigen Beseitigungsmethoden von Abfällen "die Grenzen des Wachs tums" aufzeigten und deshalb für die Zukunft unserer Erde nicht mehr realisierbar sind, wurden neue Leitlinien entwickelt. Sie lassen sich unter zwei Schwerpunkten zusammenfassen: Vermeidung von Abfällen und Bewirtschaftung von Abfällen. Unter dem Begriff der Abfallwirtschaft stehen Wiederverwendung und Verwer tung der in Abfällen enthaltenen Wertstoffe im Vordergrund. Mit Recyclingmaß nahmen sollen damit auch Ressourcen geschützt werden. Der vor allem in diesem Jahrhundert zunehmende weltweite Trend zur Wegwerfgesellschaft soll mit dem Prinzip der Vermeidung von Abfällen eingedämmt werden. Damit wird in der Abfallwirtschaft, wie in der einschlägigen Gesetzgebung, ein Präventivcharakter erkennbar, der seit jeher dem Fachgebiet Hygiene eigen war. Dieses präventivmedizinisch ausgerichtete Fach ist bestrebt, Krankheiten zu ver hindern und die Gesundheit zu fördern. So war der Abfallsektor stets auch das Ar beitsgebiet von Hygienikern, und zwar aus der Erkenntnis heraus, daß über Ab fälle Krankheiten entstehen und verbreitet werden können. Die Umwelthygiene hat die Aufgabe, Wasser, Boden und Luft vor Verunreinigungen zu schützen, wo bei die schadlose Abfallentsorgung vorrangige Bedeutung erlangt.