Im Jubiläumjahr 2005 widmete sich das 7. Symposium des Arbeitskreises Deutsche Landeskirchengeschichte (26.-29. Mai 2005 in Meißen) der Rezeption des Augsburger Religionsfriedens in verschiedenen Territorien des Alten Reiches. Die Beiträge behandeln unter anderem die reichsrechtliche Einordnung des Religionsfriedens, die Rolle der Kurpfalz, den Kampf gegen die Rekatholisierung in den habsburgischen Ländern, den Anteil Kursachsens am Religionsfrieden, die Situation in den norddeutschen geistlichen Territorien und die Jubiläumsfeiern zum Religionsfrieden.
Mit dem 1555 in Augsburg beschlossenen Religionsfrieden wurden die Auseinandersetzungen zwischen den Religionsparteien vorläufig beendet. Die bikonfessionelle Reichsordnung ließ die Bedeutung der Territorien für die politische und religiöse Entwicklung im Reich weiter wachsen. Fürsten und Territorialherren wurde das Recht
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