Seit einiger Zeit sieht sich das Verwaltungsrecht verstärkt mit tiefgreifenden Reformbestrebungen konfrontiert. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem Umweltrecht. Dort müssen die aktiven Gestaltungsinteressen der Bürger und der Wirtschaft immer wieder aufs Neue mit den kollidierenden Verschonungs- und Schutzinteressen Einzelner und der Allgemeinheit in Einklang gebracht werden. Eine Möglichkeit, diese Kollisionslage zu bewältigen, besteht darin, von einem an sich gerechtfertigten Verbot bestimmter Freiheitsbetätigungen dann abzusehen, wenn die durch die Freiheitsbetätigung verursachten nachteiligen Auswirkungen auf Rechtsgüter Dritter oder das Gemeinwohl angemessen kompensiert werden. Unterschiedliche Ansätze für ein solches konkretes Ausgleichsdenken finden sich bereits im Naturschutz-, Wasser-, Immissionsschutz-, Abfall- und Planungsrecht. Sie dienen Andreas Voßkuhle als Grundlage bei dem Versuch, das paradigmatische Konfliktlösungspotential des Kompensationsgedankens für eine flexible Verwaltungsrechtsordnung in seiner ganzen Vielfalt zu erschließen, theoretisch zu fundieren und in eine allgemeine Kompensationsdogmatik zu überführen. Sein Interesse gilt dabei nicht nur der systematischen Aufarbeitung des einfachgesetzlichen Regelungsbestands, sondern auch den europa- und verfassungsrechtlichen Rahmenvorgaben für die Einführung neuer Kompensationslösungen sowie den strukturellen Problemen bei ihrer Umsetzung in der Praxis.
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