Verstirbt ein Vertragsarzt, endet seine Zulassung. Ein Stillliegen seiner hinterlassenen Arztpraxis bis zur Nachbesetzung des Vertragsarztsitzes liefe den Interessen seiner Erben und der Patientenversorgung zuwider. Ausgehend davon ermöglicht das Gnadenquartal den Erben die vorübergehende Fortführung der Arztpraxis. Lucas Reinert analysiert die Handhabung des Gnadenquartals in der Praxis und die bestehenden Regelungen unter Berücksichtigung der Historie, des Eigentumsgrundrechts sowie des sozialrechtlichen Kontextes. Dabei untersucht er mit Blick auf typische gesellschaftsvertragliche Gestaltungen auch, inwieweit das Gnadenquartal auf ärztliche Kooperationen entsprechend anzuwenden ist. Im Anschluss hieran unterbreitet Lucas Reinert einen Vorschlag für eine dogmatisch überzeugende und zugleich interessengerechte Gnadenquartalsregelung, die neben Einzelpraxen auch ärztliche Kooperationen umfasst. Der Autor wirft dabei zudem einen Blick auf vergleichbare Regelungen anderer freier Berufe.