Kunstrecht 3: Schwerpunkte des Kunstwirtschaftsrechts
Im dritten Band dieses Lehrbuchs stehen die Akteure marktbezogenen Verhaltens im Mittelpunkt. In diesem Zusammenhang wird auf einen Schwerpunkt des Kunstrechts – das Urheberrecht – besonders eingegangen. Das Kunstvertragsrecht bezieht sich indes nicht nur auf urheberrechtliche Beziehungen, sondern weist eine Fülle bedeutsamer Fallgestaltungen auf. Denen wird vertieft nachgegangen, wobei auch das Recht künstlerischer Veranstaltungen aller Sparten behandelt wird. Insgesamt geht es zunächst um die „positive und zukunftsgerichtete“ Gestaltung solcher Verträge. Sodann ist zu erläutern, was rechtlich gilt, „wenn etwas passiert“. Dabei geht es um Fragen der Verantwortung, der Haftung, des Schadensersatzes und der Versicherung von Kunst. Das Werk abschließend wird das Internationale Privatrecht in Bezug auf Kunst kurz vorgestellt.