Aus der Erkenntnis heraus, dass unternehmerisches Handeln im Einklang mit ethischen Werten aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht nur moeglich, sondern wettbewerbsrechtlich sogar vorteilhaft ist, haben sich in den letzten Jahren zahlreiche Unternehmen und Unternehmensgruppen in Deutschland der Einfuhrung von so genannten Ethik- oder Verhaltensrichtlinien gewidmet. Hierbei handelt es sich um eine Zusammenstellung von unternehmensinternen Regelungen zur Beeinflussung des Arbeitnehmerverhaltens in Zusammenhang mit unternehmensbezogenen Aktivitaten. Mit Hilfe der Institutionalisierung von fur das Arbeitsverhaltnis relevanten Wertmassstaben wie Integritat, Loyalitat, Respekt oder Gesetzestreue wird an das Verantwortungsbewusstsein des Arbeitnehmers bei der Auswahl unter verschiedenen Handlungsalternativen appelliert und ein Leitfaden zur Verfugung gestellt, an dem sich sein tagliches Verhalten innerhalb und ausserhalb des Unternehmens orientieren soll. Diese Arbeit beschreibt unter Einbeziehung von typischen Regelungsgehalten ausfuhrlich, welche individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Gestaltungsmoeglichkeiten dem Arbeitgeber fur die Einfuhrung von Ethikregeln zur Verfugung stehen und welchen Grenzen formeller wie inhaltlicher Art er dabei ausgesetzt ist. Eine Darstellung der Durchsetzungsinstrumentarien und des Einsatzes einer Ethikbeauftragten, die den Arbeitgeber nicht nur repressiv, sondern vor allem praventiv bei seinen Um- und Durchsetzungsbemuhungen unterstutzen kann, rundet die Arbeit ab.