Nach traditionellem Verständnis knüpft die deliktische Unternehmenshaftung an individuelles menschliches Verhalten an. Welche Schwierigkeiten sich daraus ergeben, haben jüngst die "Dieselfälle" in Erinnerung gerufen. Carsten König plädiert dafür, die Unternehmenshaftung stärker organisationsbezogen zu konstruieren. Hierfür führt er neben rechtsdogmatischen vor allem rechtsökonomische Argumente an. Inspiriert durch rechtsvergleichende Betrachtungen schlägt er vor, zwischen direkter und indirekter Unternehmenshaftung zu unterscheiden und erstere gegenüber letzterer zu stärken. Er entwickelt eine differenzierte Dogmatik der direkten Unternehmenshaftung, die er sodann für die Unternehmens-Gefährdungshaftung, die Unternehmens-Fahrlässigkeitshaftung und die Unternehmens-Vorsatzhaftung konkretisiert.
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