Die Autoren der hier gesammelten Beiträge vergleichen das türkische und europäische Wirtschaftsrecht in den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht, Transport-, Seehandels-, Versicherungs-, Kapitalmarkt-, Verbraucher-, Wettbewerbs- und Urheberrecht. Die ersten vier dieser Bereiche sind im türkischen Handelsgesetzbuch geregelt, welches z. Zt. in Neufassung dem Parlament vorliegt und voraussichtlich 2009 in Kraft treten wird. Die Inspirationsquellen für die Reformen waren das EU-Recht, internationale Abkommen und international anerkannte Normen von Handels- und anderen Organisationen. Viele der türkischen Autoren dieses Buches waren an der Abfassung des Entwurfes direkt beteiligt. Folglich beinhalten die Aufsätze auch wichtige Hintergrundinformationen. Das Kapitalmarktrecht ist in der Türkei seit 1981 durch Gesetz geregelt und seitdem im Hinblick auf die europarechtlichen Vorgaben maßgeblich geändert worden. Dies gilt auch für das Wettbewerbs- und das Verbraucherrecht, da die beiden einschlägigen Gesetze mit Blick auf die Gründung der Zollunion zwischen der Türkei und der EU Ende 1994 bzw. 1995 erlassen wurden und hauptsächlich der Umsetzung der relevanten Verordnungen und Richtlinien dienten. Auch das Urheberrechtsgesetz von 1952 wurde seit 1995 entsprechenden Revisionen unterzogen. Insgesamt lässt sich der Schluss ziehen, dass das türkische Wirtschaftsrecht mit dem Erlass des neuen HGB und den geplanten letzten Änderungen in den Nebengesetzen ein hohes Niveau der Anpassung an das EU-Recht haben wird.
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