Das aus dem religiosen Kontext herausgeloste Grundrecht auf Gewissensfreiheit ist nur im Zusammenhang mit einer geschichtlich wirksamen Tendenz zur Universalisierung der Moral (Apel, Habermas) zu verstehen. Nicht ein ewiger Konflikt zwischen Gewissen und Recht ist daher zu analysieren, sondern ein spezifischer zwischen Typen universalistischer Moral (Pazifismus, Christentum) und den Institutionen des demokratischen Verfassungsstaates (Rawls, U.K. Preuss). Formen des zivilen Ungehorsams und auch die vermehrte Inanspruchnahme der Gewissensfreiheit sind als Reaktionen auf die Veranderung des Feldes politischer Verantwortung zu interpretieren, weil die unabsehbaren Folgen moderner Natur- und Gesellschaftsbeherrschung das Konzept der Entlastung der Subjekte durch Institutionen (A. Gehlen) scheitern lassen. Ansatzpunkte fur die Grundrechtsdogmatik der Gewissensfreiheit bilden einerseits die Alternativenlosigkeit der prozeduralen Rationalitat demokratischer Entscheidungsverfahren und andererseits die Unverzichtbarkeit der durch das Gewissen an deren Resultate herangetragenen Moralanspruche fur eine demokratische Gesellschaft. Gegenstand der juristischen Analyse sind die seit Mitte der 70er Jahre auftretenden politischen Konflikte im Bereich der Gewissensfreiheit und deren Verarbeitung durch die Rechtsprechung."
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