Im Bereich des Patentrechts stehen sich die Interessen des Patentinhabers und der Allgemeinheit diametral gegenüber. Der Patentinhaber hat ein Interesse an einem möglichst umfassenden Ausschließlichkeitsrecht, während die Allgemeinheit einen unbehinderten Zugang zu technischem Wissen wünscht. Es ergibt sich die Herausforderung, einen sachgerechten Ausgleich zwischen diesen Interessen zu schaffen. Diese Aufgabe kommt dem Gesetzgeber zu. Tobias Timmann befasst sich in seiner Untersuchung mit der Frage, ob Art. 14 GG konkrete Richtlinien für die Ausgestaltung des Patentrechts durch den Gesetzgeber bereithält.Das Bundesverfassungsgericht bejaht dies in ständiger Rechtsprechung. Der Autor zeigt auf, dass dies auf einer schlichten Übertragung von zum Urheberrecht entwickelten Grundsätzen auf das Patentrecht basiert, welche aber abzulehnen ist. Er führt eine selbständige Betrachtung für den Bereich des Patentrechts durch und zeigt dabei, dass das Patentrecht der Institutsgarantie des Eigentums unterfällt. Dies beruht auf mehreren Faktoren: der Geschichte des Erfindungsschutzes, den Eigentumstheorien und dem Kriterium der persönlichen Leistung. In Folge dieses Ergebnisses wird anschließend der durch die Institutsgarantie geschützte Kernbereich bestimmt. Hierbei ist zu beachten, dass das Patent grundsätzlich als Ausschließlichkeitsrecht auszugestalten ist, so dass die Voraussetzungen zu bestimmen sind, unter denen das Patent dennoch durch den Gesetzgeber eingeschränkt werden darf. Hierbei ist zwischen Eingriffen in das Verfügungs- und das Verwertungsrecht zu unterscheiden.
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