Vorwort Stephan Braun und Ute Vogt Jahrelang hatte die „Junge Freiheit“ (JF) gegen ihre Nennung in Verfassun- schutzberichten geklagt. Im Mai 2005 war es dann soweit: Das Bundesverf- sungsgericht hat die Pressefreiheit stärker gewichtet und eine weitere Aufnahme 1 dieses Blattes in die Berichte der Behörden erschwert. Seitdem wurde die JF in keinem Verfassungsschutzbericht aufgeführt. Jetzt sind Politik und Öffentli- keit, Wissenschaft und Bildungsarbeit gefragt. Denn an der politischen Bew- tung dieser neurechten Wochenzeitung hat sich kaum etwas geändert. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist bemerkenswert. So legte der Erste Senat in seiner Begründung dar, dass eine bloße Kritik an Verfassungswerten nicht für eine Veröffentlichung in den Verfassungsschutzberichten ausreiche; dass es im Rahmen der Pressefreiheit auch möglich sei, ein Forum nur für ein bestimmtes politisches Spektrum zu bieten, dort aber den Autoren große Freiräume zu gewähren und sich in der Folge nicht mit allen Veröffent- chungen zu identifizieren; dass es bei Artikeln, die nicht aus der Feder von Redaktionsmitgliedern stammen, besonderer Anhaltspunkte bedürfe, warum aus diesen Artikeln rechtsextremistische Bestrebungen von Redaktion und Verlag abgeleitet 2 werden könnten. Diese Kriterien schließen also keineswegs aus, dass die JF auch rechtsradikales bis rechtsextremes Gedankengut verbreitet. Das Gericht hat lediglich die Pres- freiheit stärker gewichtet und die Hürde für eine Aufnahme in Verfassun- schutzberichte angehoben. Nach wie vor gilt die JF als die zentrale Publikation der Neuen Rechten in Deutschland, einer Strömung, die unter dem Deckmantel des Konservativismus ein Scharnier zwischen Rechtsextremismus und demokratischem Spektrum bil-