Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern oder diesen vorzubeugen ist die Aufgabe kartellrechtlicher Interventionen, nicht aber, sie zu verursachen. Daher gilt für alle Rechtsrestriktionen, so auch für die Einschränkung der Gestaltungsfreiheit innerhalb mehrstufiger Wertschöpfungssysteme, der allseits anerkannte Leitsatz, dass restriktive Rechtsnormen in regelmäßigen Zeitabständen auf den Prüfstand der Deregulierung gehören. Das Buch erstreckt sich auf einen Teil der für die Konsumgüterdistribution relevanten Rechtnormen, welche insbesondere das vertikale Beziehungsfeld zwischen Handel und Industrie einschneidend reglementieren. Im Wesentlichen geht es um: • die so genannten vertikalen Beschränkungen im Bereich des Intra-Brand-Wettbewerbs, d.h. um Vereinbarungen und Verhaltensabstimmungen im Vertikalverhältnis sowie die Möglichkeiten ihrer Freistellung (gemäß §§ 1 und 2 GWB, Art. 101 AEUV), • den einseitigen Einsatz von Druck- und Lockmitteln zur Durchsetzung vertikaler Beschränkungen (gemäß § 21 Abs. 2 GWB) und • die unbillige Behinderung in Wertschöpfungssystemen (gemäß § 20 GWB), hier insbesondere die so genannte passive Diskriminierung (Vorteilsgewährung ohne sachlich gerechtfertigten Grund, § 20 Abs. 3 GWB).