Das Anliegen der Arbeit - die Suche nach Grenzen instrumenteller Vernunft im Strafrecht - ist von zwei Einsichten motiviert: der kontinuierlichen Instrumentalisierbarkeit eines praventiven Strafrechts und dem entgrenzenden Moment seiner Rechtsentwicklung. Die Untersuchung basiert auf der Pramisse, das herrschende Praventionsparadigma folge jener "instrumentellen" - zweckbestimmten - Vernunft: Es frage vornehmlich nach der Effektivitat der eingesetzten Mittel, ohne die Vernunftigkeit der verfolgten Ziele an sich zu beurteilen oder zur Legitimationsbedingung zu erheben. Die Arbeit ist der Formulierung solch legitimierender Bedingungen verpflichtet, der Grenzziehung eines rechtsstaatlichen Strafrechts: Ausgehend von einer Rechtsidee der Begrenzung staatlicher Macht, sind inhaltliche Kriterien die Freiheit des Einzelnen als Grundannahme und die Unbedingtheit einer absoluten Garantie menschlicher Wurde.
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