Die Existenz nichtehelicher Lebensgemeinschaften in verschiedensten Formen in den westlichen Ländern ist ein unumstößliches Faktum. Mangels umfassender gesetzlicher Rahmenbedingungen besteht für diese Lebensgemeinschaften jedoch eine Fülle von Rechtsproblemen, so etwa bei der Auflösung der Lebensgemeinschaft durch Trennung oder Tod und bei nichtehelichen Kindern. Angesichts dieser Tatsachen darf sich der Gesetzgeber nicht länger der Lösung dieser Rechtsprobleme verschließen. Kernfrage hierbei bleibt, wie weit Regelungen greifen sollen, insbesondere in Hinblick darauf, dass eine Vielzahl der Menschen in nichtehelichen Lebensgemeinschaften sich gerade bewusst gegen eine enge Rechtsbeziehung entschieden hat. Eine mögliche künftige Regelung steht daher ganz zwischen zwei Polen: Dem Schutzbedürfnis der schwächeren Partei und der Kinder einerseits und der Privatautonomie andererseits. Zahlreiche Länder verfügen über sehr unterschiedliche Gesetze zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Vor dem Hintergrund der langsamen, aber stetigen Heranbildung erster Strukturen eines "europäischen Familienrechts" können rechtsvergleichende Erfahrungen helfen, ein Modell für Deutschland zu entwickeln.