Der vorliegende Band der Fontes Iuris Gentium enthalt die Bearbeitung der Recht- sprechung deutscher Gerichte in volkerrechtlichen Fragen aus den Jahren 1971 - 1975; nur in Einzelfallen sind Entscheidungen aus dem Jahre 1970 nachgetragen worden. Die Gesamtreihe der Bearbeitung, die mit den Entscheidungen des deutschen Reichsge- richts aus dem Jahre 1879 begonnen wurde, hat damit den Anschluss an die Gegenwart gefunden und umfasst jetzt nahezu einhundert Jahre deutscher Rechtsprechung. Die zusammenfassende Bearbeitung der Entscheidungen aus jeweils funf Jahren soll auch in Zukunft beibehalten werden; der Band mit den Entscheidungen aus den Jahren 1976 - 1980 befindet sich bereits in der laufenden Bearbeitung. Das System der Darstellung (Teil I: Analytisches und systematisches Repertorium; Teil 11: Auszuge aus den Entscheidungen) ist in der im vorangegangenen Band (To- mus All 6) geanderten Form beibehalten worden, d. h. der Inhalt der deutschen Leit- satze wird soweit wie moglich in kurzen Satzen oder stichwortartig in englischer und franzosischer Sprache wiedergegeben, um dem auslandischen Benutzer die Auswertung zu erleichtern. Die Auswahl der Gerichtsentscheidungen ist wie bisher (seit Tomus All 5) nicht mehr auf die Auswertung nur der hochstrichterlichen Rechtsprechung beschrankt.