Antje von Ungern-Sternberg befasst sich mit der Reichweite der individuellen Religionsausübungsfreiheit in Großbritannien, Frankreich und Deutschland sowie auf Ebene der EMRK. Sie steckt zunächst die geschichtliche Entwicklung in den einzelnen Rechtsordnungen und die völker- und gemeinschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen ab. Anschließend untersucht sie, auf welcher Rechtsgrundlage und in welchem Ausmaß die vier zentralen Bestandteile von Religionsausübung (Gottesdienst und andere rituelle Handlungen, Glaubensweitergabe, religiöse Lebensführung im Alltag und Gewissensbefolgung) gewährleistet sind. In einem abschließenden Vergleich bündelt sie dann die Fragen nach den Rechtsgrundlagen, der inhaltlichen Reichweite und der dogmatischen Struktur der individuellen Religionsausübungsfreiheit. Die Autorin veranschaulicht, dass allen Rechtsordnungen ein von der EMRK vorgeschriebener Kernbestand an Gewährleistungen auf Grundlage der Religionsfreiheit gemeinsam ist. Sie arbeitet heraus, dass das deutsche Verfassungsrecht darüber hinaus die Religionsausübung in besonders weitreichender Weise garantiert, in Frankreich jedoch vor allem die sichtbare Religionsausübung im staatlichen Raum wegen der verfassungsrechtlichen Laizität erheblichen Beschränkungen unterliegt, während in Großbritannien religiöse Verhaltensweisen häufig als schützenswerten Ausdruck der ethnischen Herkunft verstanden werden.Die Autorin zeigt auf, dass der Einfluss der EMRK auf die mitgliedsstaatlichen Rechtsordnungen zu einer dogmatischen Vereinheitlichung des Schutzes der Religionsausübung, nicht aber zu einer Herabsetzung auf ein europäisches Minimum führt.
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